Es gibt keine Zuchtaale – sie werden in freier Natur gefangen.

Økologisk Nu
Es gibt keine Zuchtaale – sie werden in freier Natur gefangen.

Bevor wir uns versehen, werden bald die ersten Weihnachtsfeiern des Jahres überall im Land im Kalender stehen. Ein Klassiker auf dem Tisch ist geräucherter Aal – und über den müssen wir unbedingt einmal sprechen. Denn geräucherter Aal stammt von einer vom Aussterben bedrohten Tierart. Wie stark eine Art gefährdet ist, wird auf einer Skala eingeordnet, die von „alles ist in Ordnung“ bis „vollständig ausgestorben“ reicht. „Vom Aussterben bedroht“ ist die Stufe unmittelbar vor dem Aussterben. Zu den anderen Arten in dieser Kategorie gehören das Spitzmaulnashorn, der Sumatra-Orang-Utan und der Amurleopard. Der Panda, den du aus dem Zoo von Kopenhagen kennst, gilt nur als „gefährdet“ – zwei Stufen unter „vom Aussterben bedroht“. Der Europäische Aal existiert als Art seit 40 Millionen Jahren. Umso auffälliger ist es, dass in den vergangenen gerade einmal 40 Jahren mehr als neun von zehn europäischen Aalen verschwunden sind. Vielleicht weißt du das bereits und möchtest keine Art essen, die derart unter Druck steht. Du siehst, dass jemand „Zuchtaal“ verkauft – also kaufst du stattdessen diesen. Solange er nicht wild gefangen wurde, ist das doch in Ordnung? Da liegst du falsch. Es gibt keinen Zuchtaal – jedenfalls nicht in dem Sinne, wie ich den Begriff verstehe. Es ist bisher niemandem gelungen, Aale in Gefangenschaft erfolgreich zur Fortpflanzung zu bringen. Die als „Zuchtaal“ bezeichneten Tiere sind wild gefangene junge Aale, sogenannte Glasaale, die 5 bis 10 Zentimeter lang sind. Sie werden in Becken gesetzt, wo sie wachsen, bis sie zur Schlachtung und zum Räuchern bereit sind und in einer Verpackung mit dem Etikett „Zucht“ landen. Vor ein paar Jahren kontaktierte ich die dänische Verbraucherbeschwerdestelle, um zu fragen, ob es tatsächlich zulässig sein könne, wild gefangene Aale als „Zuchtaal“ zu verkaufen. Ist das nicht irreführende Werbung? Da es sich um ein Lebensmittel handelte, leitete die Beschwerdestelle den Fall an die dänische Lebensmittelbehörde weiter, die sich bereit erklärte, die Angelegenheit zu untersuchen. Es stellte sich heraus, dass die Vermarktung wild gefangener Aale als „Zucht“ nach einer EU-Verordnung zulässig ist („Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse und Erzeugnisse der Aquakultur Nr. 104/2000“, Artikel 38 Absatz 3). Darin ist festgelegt, dass ein Tier beziehungsweise Erzeugnis als „Zucht-“ bezeichnet werden darf, wenn das Tier mindestens die Hälfte seines Gewichts in Gefangenschaft erlangt oder mindestens die Hälfte seines Lebens in Gefangenschaft verbracht hat. Nach Ansicht der Lebensmittelbehörde ist dies daher nicht irreführend. Schon etwas verrückt, wenn dieselbe EU die Verwendung des Wortes „-milch“ für andere Produkte als solche verbietet, die das Eutersekret von Säugetieren enthalten – angeblich aus Sorge darüber, ob die Menschen wohl wissen, was Hafermilch (oder ein Löwenzahn?) enthält. Meine These wäre, dass es für Verbraucher wesentlich schwieriger ist, nachzuvollziehen, woher ihre Fischereierzeugnisse stammen, wenn man wild gefangene Fische als Zuchtfische bezeichnen darf, als zu erkennen, woraus pflanzliches Hackfleisch besteht. Nun gut. Der Aal ist zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Insbesondere sind Hindernisse in den Fließgewässern, etwa in Form von Staudämmen, ein Problem für ihn. Eine Einstellung der kommerziellen Fischerei allein könnte die Probleme des Aals daher nicht lösen. Aber vielleicht könnte man aus Anlass des Festes der Liebe dennoch das Vorsorgeprinzip anwenden und beim Weihnachtsessen ganz auf Aal verzichten – unabhängig davon, wie lange oder wie kurz er in freier Wildbahn leben durfte, bevor er im Räucherofen landete. Guten Appetit!

Bevor wir uns versehen, werden die ersten Weihnachtsfeiern des Jahres schon bald überall im Land in den Kalendern stehen. Ein Klassiker auf dem Tisch ist geräucherter Aal – und über den müssen wir wirklich ein wenig sprechen.

Denn geräucherter Aal wird aus einer vom Aussterben bedrohten Tierart hergestellt. Wie bedroht eine Art ist, wird auf einer Skala festgelegt, die von „alles ist gut“ bis „vollständig ausgestorben“ reicht.

„Vom Aussterben bedroht“ ist die Stufe unmittelbar vor dem Aussterben. Zu den anderen Arten in dieser Kategorie gehören das Spitzmaulnashorn, der Sumatra-Orang-Utan und der Amurleopard. Der Panda, den du aus dem Kopenhagener Zoo kennst, ist nur „gefährdet“ – zwei Stufen unter „vom Aussterben bedroht“.

Der Europäische Aal existiert als Art seit 40 Millionen Jahren, weshalb es auch ziemlich auffällig ist, dass mehr als neun von zehn aller Europäischen Aale im Laufe der letzten gerade einmal 40 Jahre verschwunden sind.

Das weißt du vielleicht bereits, und du möchtest keine Art essen, die so stark unter Druck steht. Du siehst, dass jemand „Zuchtaal“ verkauft – also kaufst du stattdessen diesen. Solange er nicht wild gefangen wurde, ist das doch in Ordnung?

Da liegst du falsch. Es gibt keinen Zuchtaal. Jedenfalls nicht in dem Sinne, wie ich den Begriff verstehe. Es ist bislang niemandem gelungen, Aale in Gefangenschaft erfolgreich zur Fortpflanzung zu bringen. Die als „Zuchtaal“ bezeichneten Aale sind wild gefangene junge Aale, die sogenannten Glasaale, die 5–10 cm lang sind. Sie werden dann in Becken gesetzt, wo sie groß werden, bis sie zur Schlachtung und zum Räuchern bereit sind und in eine Verpackung mit dem Etikett „Zucht“ kommen.

Vor ein paar Jahren wandte ich mich an den dänischen Verbraucherbeschwerdeausschuss, um zu fragen, ob es wirklich zulässig sein kann, wild gefangene Aale unter der Bezeichnung „Zuchtaal“ zu verkaufen. Ist das nicht irreführende Werbung?

Da es sich um ein Lebensmittel handelte, übergab der Ausschuss den Fall an die dänische Lebensmittelbehörde, die sich bereit erklärte, die Angelegenheit zu untersuchen. Es stellte sich heraus, dass die Vermarktung wild gefangener Aale als „Zucht“ durch eine EU-Verordnung („Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse und Erzeugnisse der Aquakultur Nr. 104/2000“, Artikel 38 Absatz 3) erlaubt ist. Diese legt fest, dass das daraus entstehende Produkt als „Zucht-“ bezeichnet werden darf, wenn das Tier mindestens die Hälfte seines Gewichts erreicht oder mindestens die Hälfte seines Lebens in Gefangenschaft verbracht hat, und daher ist dies laut der dänischen Lebensmittelbehörde nicht irreführend.

Etwas absurd, wenn dieselbe EU die Verwendung des Wortes „-milch“ verboten hat für andere Produkte als solche, die das Eutersekret von Säugetieren enthalten – angeblich aus Sorge, ob die Menschen denn wirklich wissen, was Hafermilch (oder ein Löwenzahn?) enthält.

Meine Behauptung wäre, dass es für Verbraucher sehr viel schwieriger ist, nachzuvollziehen, woher ihre Fischereierzeugnisse stammen, wenn man wild gefangene Fische als Zuchtfische bezeichnen darf, als zu durchschauen, woraus pflanzliches Hack besteht.

Nun gut. Der Aal ist vielen Belastungsfaktoren ausgesetzt. Insbesondere sind Fließgewässerblockaden in Form von Dämmen ein Problem für ihn. Ein Ende der kommerziellen Fischerei könnte die Probleme des Aals also nicht allein lösen, aber vielleicht könnte man anlässlich des Festes der Liebe dennoch das Vorsorgeprinzip anwenden und den Aal auf dem Weihnachtsfeiertisch ganz meiden – unabhängig davon, wie lange oder kurz er zuvor in freier Wildbahn leben durfte, bevor er im Räucherofen landete.

Guten Appetit!