Urteile des Monats Oktober 2026: Entwaffnende Updates aus Sachsen-Anhalt & MV
Volksverpetzer
Neue Urteile befassen sich mit Waffenentzug für AfD-Mitglieder, illegalem Waffen- und Sprengstoffbesitz, einem Wahlplakat mit Hitlergruß-Imitation und der Beobachtung eines AfD-Landesverbands. Welche Grenzen setzt der Rechtsstaat demokratiefeindlichen Bestrebungen – und welche Fragen bleiben offen?
In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir monatlich eine Auswahl an neuer Rechtsprechung, die den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus sowie das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betrifft. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, auf die wir hier eingehen.
Im September ging es unter anderem um den Entzug der Waffenerlaubnis für AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt. Im Oktober blicken wir unter anderem auf zwei Urteile, die den Waffenbesitz von Verfassungsfeinden betreffen.
1. Keine Waffenbesitzkarte und kein Jagdschein für zwei AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt
Anfang August vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt, nun weitere Konsequenzen: Es bleibt die Regelvermutung, dass AfD-Mitglieder des Landesverbands Sachsen-Anhalt waffenrechtlich unzuverlässig sind.
Am 7. August 2026 bestärkte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt das Verwaltungsgericht Magdeburg, das im März 2025 die Klagen von drei Männern abgewiesen hatte, deren waffenrechtliche Erlaubnisse zuvor von der zuständigen Polizeiinspektion widerrufen worden waren. Die drei Männer waren Mitglieder bzw. Unterstützer der AfD. Wir berichteten:
Nun, im Oktober, ging es im Eilverfahren um zwei weitere Fälle. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wies die Beschwerden zweier AfD-Mitglieder zurück. Einem Mitglied war die Waffenbesitzkarte widerrufen worden. Das andere Mitglied, eine Jägerin, verlor ihren Jagdschein, der für ungültig erklärt und eingezogen wurde. Dagegen gingen die beiden AfD-Mitglieder bereits beim Verwaltungsgericht Magdeburg vor und wollten erreichen, dass die Maßnahmen noch nicht vollzogen werden dürfen – ohne Erfolg. Und nun erteilte ihnen auch das OVG eine Abfuhr.
Die zwei Eilverfahren sind damit rechtskräftig beendet. Ein Hauptsacheverfahren kann aber angestrebt werden, um verfassungsrechtliche Fragen zu prüfen.
Das OVG Sachsen-Anhalt führte in seiner Begründung aus, dass es bei den beiden Antragstellern keine Gründe gab, die zu einer Abweichung von der Regelvermutung der Unzuverlässigkeit geführt hätten. Da die AfD Sachsen-Anhalt verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, muss weiteren AfD-Mitgliedern kein "zusätzliches Fehlverhalten mit Waffen" nachgewiesen werden, um ihnen die Waffenerlaubnisse zu entziehen. Die Regelvermutung besagt also, dass eine reine Mitgliedschaft in der AfD Sachsen-Anhalt ausreicht. Es kann jedoch Ausnahmen geben, etwa „ein nachweisbares aktives Entgegenwirken gegen menschenverachtende oder demokratiefeindliche Tendenzen oder einen feststehenden, unmittelbar bevorstehenden Parteiaustritt“, wie Legal Tribune Online schreibt.
Das Gericht sagt darüber hinaus, dass die Regelvermutung „dabei nicht an eine Bestrafung oder Sanktionierung einer bestimmten politischen Überzeugung an[knüpft], sondern an den Schutz der Allgemeinheit vor den besonderen Gefahren des Waffenbesitzes.”
2. Neonazi zu Geldstrafe verurteilt wegen unerlaubten Waffen- und Sprengstoffbesitz
Um Waffen ging es auch in diesem Prozess: Der Neonazi Sven Krüger wurde wegen des unerlaubten Besitzes von Sprengstoff und Waffen zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen von je 50 Euro (insgesamt 7.000 Euro) verurteilt. Das Amtsgericht Wismar blieb mit der Strafe unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten beantragt (zur Bewährung ausgesetzt) plus die Verhängung einer Bewährungsauflage (in Form einer Geldauflage). Dies teilte das Amtsgericht Wismar Volksverpetzer auf Anfrage mit.
Krüger hat bereits 16 Eintragungen im Bundeszentralregister, einige davon wegen Körperverletzung. In das Bundeszentralregister werden strafgerichtliche Verurteilungen, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen eingetragen.
Bei dem Neonazi wurden 2023 im Rahmen einer Razzia Schusswaffen und Munition gefunden. Krüger ist es jedoch nicht erlaubt, Waffen zu besitzen. Das mildere Urteil begründete der zuständige Richter laut Endstation Rechts damit, dass mehrere Punkte nicht sicher aufgeklärt werden konnten.
Krüger war früher NPD-Politiker, seit 2019 ist er Mitglied in der Gemeindevertretung Gägelow (Mecklenburg-Vorpommern) für die Wählergemeinschaft “Heimatliebe” (vorher Wählergemeinschaft “Heimat”).
Und wie geht es nun mit den Waffen weiter? Dazu gibt Endstation-Rechts eine Einschätzung ab: “Die Munition sowie erlaubnispflichtige Waffen werden einbehalten, den Rest – darunter auch zu Deko- und Salutwaffen umgearbeitete Waffen oder Waffenteile – dürften bei Rechtskraft des Urteils dann wieder an Krüger ausgehändigt werden.”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie uns das Amtsgericht Wismar auf Anfrage bestätigte.
3. Jetzt rechtskräftig: AfD-Politiker Möller wegen Hitlergruß-Imitation auf Wahlplakat verurteilt
Wir kommen zurück zur AfD und schauen erneut auf die Verurteilung des Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller. Diese wurde nämlich im Oktober rechtskräftig, denn der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder).
Hintergrund ist der Wahlkampf in Brandenburg im Jahr 2024. Möller ließ damals Wahlplakate aufhängen, auf denen eine Familie zu sehen ist. Die Überschrift des Plakats lautet: “Wir schützen Eure Kinder”. Mutter und Vater bilden eine Art Dach mit ihren Armen, wofür der Vater den rechten Arm hebt – eine Armhaltung, die dem Hitlergruß “zum Verwechseln ähnlich” ist. Und auch das kann gemäß § 86a StGB strafbar sein:

Wir berichteten bereits im Februar über das Urteil des Landgerichts:
Möller kassierte damals eine Geldstrafe in Höhe von 11.600 Euro (100 Tagessätze in Höhe von 116 Euro) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dies wollte er nicht hinnehmen und legte Revision ein. „Dabei prüft der BGH das Urteil nicht noch einmal selbst vollständig auf Tatsachenebene. Entscheidend ist vielmehr, ob dem vorinstanzlichen Gericht bei seiner Entscheidung Rechtsfehler unterlaufen sind“, wie LTO schreibt. Entsprechende Rechtsfehler fand der Bundesgerichtshof nicht und verwarf die Revision. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Bei einer Verurteilung von über 90 Tagessätzen hält die Strafe Einzug ins Führungszeugnis.
4. Gerichtlich vorerst bestätigt: Verfassungsschutz durfte AfD Niedersachsen hochstufen
Das Eilverfahren ist damit abgeschlossen: Wie Ende Oktober das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte, durfte der niedersächsische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband zum “Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung” hochstufen. Diese Kategorie entspricht in anderen Bundesländern der Einstufung als “gesichert rechtsextrem”, die höchste Einstufung.
Nachdem der Verfassungsschutz die Hochstufung öffentlich gemacht hatte, ging die AfD dagegen vor. Einen entsprechenden Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Hannover jedoch ab. Nun wies auch das OVG Lüneburg die Beschwerde dagegen zurück. Das Gericht geht “mit hinreichender Gewissheit” unter anderem davon aus, dass sich der AfD-Landesverband gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip richtet und ein “ethnisch-kulturelles Volksverständnis” vertritt. Auch Verbindungen zu anderen rechtsextremen Organisationen seien Belege dafür, dass die AfD im Bundesland Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Neben Niedersachsen sind auch die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg als “gesichert rechtsextrem” eingestuft. Die Ausreden, einen AfD-Verbotsantrag weiter nicht zu prüfen, werden immer leiser.